Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Die kann auch nicht durch durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden.
Weitere Informationen zum Thema:
betriebsraete-fortbildung.de Aktuelles
LAG-Beschluss Einsicht in Personalakte
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besagt, dass der Betriebsrat der Zustimmung des*der Arbeitnehmer*in benötigt, um die Personalakte einsehen zu können.
Hintergrund ist das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Die kann auch nicht durch durch eine Betriebsvereinbarung umgangen werden.
– Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.
– Die neuste Veröffentlichung der INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit) beleuchtet, wie offen psychischen Erkrankungen in Gesellschaft und Arbeit begegnet wird.
– Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.
– Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen.
– New Work verspricht eine bessere Work-Life Balance durch flexibles und mobiles Arbeiten. Was bedeutet das für den Betriebsrat?
– Der Bayerische Arbeitsmarkt setzt seine Erholungsfahrt fort.
– Ab Januar 2023 tritt das Gesetz in Kraft. Betriebsrät*innen sollten sich jetzt informieren, um nicht von Maßnahmen überrascht zu werden.
– Was die Kandidat*innen in Ihrem Amt erwartet und die neuen was es bei der Wahl zu beachten gilt.
– Den Mitarbeitern wichtige und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen, ist oft nicht ganz einfach. Große Teams, unterschiedliche Arbeitszeiten, Standorte oder Home-Office-Regelungen sind Herausforderungen. Wie erreichen wir…
– Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle sind weiterhin digital möglich.
Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Wir beraten Sie gerne!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!