Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de   Aktuelles  Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt

Ab Januar 2023 tritt das Gesetz in Kraft. Betriebsrät*innen sollten sich jetzt informieren, um nicht von Maßnahmen überrascht zu werden.

Sie haben vielleicht schon von diesem neuen Gesetz gehört, welches diesen langen, holprigen Namen trägt.

Aber um was geht es hier eigentlich? Und in wie weit betrifft es den Betriebsrat?

 

Wir haben Ihnen deshalb die Kernpunkte einmal kurz und knapp zusammengefasst:

  • Das Gesetzt verpflichtet Unternehmen Ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen.
  • Unternehmen sind zudem fortan verpflichtet das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu überprüfen und zu verhindern.
  • Betroffen sind Unternehmen die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.
  • Ab Januar 2023 gilt das LkSG für alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, ab Januar 2024 gilt es für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
  • Auch kleinere Betriebe können als Teil der Lieferkette von den Sorgfaltspflichten Ihrer Kunden betroffen sein.

 

Anforderungen an die Betriebe

Nach dem neuen Gesetz sind Betriebe verpflichtet ein Risikomanagement sowie eine Beschwerdestelle einzuführen und spätestens bei Bekanntwerden von Verstößen zu reagieren und diese zu unterbinden. Verstöße gegen das LkSG werden sanktioniert.

Auswirkungen auf den Betriebsrat

Das Unternehmen hat eine Informationspflicht an den Betriebsrat. Denn der Betriebsrat hat auch hier ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung und Überwachung des Beschwerdemanagements. Immerhin können sich Sanktionen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter ausüben.

Alle Beschäftigten des Unternehmens müssen über die neue Strategie zur Einhaltung der LkSG-Maßnahmen Bescheid wissen und deren Richtlinien kennen und anwenden.

 

Um als Mitglied des Betriebsrats gut informiert und vorbereitet zu sein, haben wir Ihnen ein kompaktes Tagesseminar zum Thema zusammengestellt.

Alle Details und Termine

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

Zeiterfassung – Betriebsrat hat Initiativrecht

Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.

Offener Umgang mit psychischer Gesundheit

Die neuste Veröffentlichung der INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit) beleuchtet, wie offen psychischen Erkrankungen in Gesellschaft und Arbeit begegnet wird.

LAG-Beschluss Einsicht in Personalakte

Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besagt, dass der Betriebsrat der Zustimmung des*der Arbeitnehmer*in benötigt, um die Personalakte einsehen zu können.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.

BEM – Jetzt mit Vertrauensperson möglich

Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen.

New Work – Bedeutung für den Betriebsrat

New Work verspricht eine bessere Work-Life Balance durch flexibles und mobiles Arbeiten. Was bedeutet das für den Betriebsrat?

Arbeitsmarkt im Februar 2022

Der Bayerische Arbeitsmarkt setzt seine Erholungsfahrt fort.

JAV-Wahlen 2022

Was die Kandidat*innen in Ihrem Amt erwartet und die neuen was es bei der Wahl zu beachten gilt.

collla – Die Kommunikations-App für den Betriebsrat

Den Mitarbeitern wichtige und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen, ist oft nicht ganz einfach. Große Teams, unterschiedliche Arbeitszeiten, Standorte oder Home-Office-Regelungen sind Herausforderungen. Wie erreichen wir…

Digitale Betriebsversammlungen weiterhin möglich

Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle sind weiterhin digital möglich.

Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles