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Ihr Schulungsanspruch

Um ihr Amt ordentlich ausführen zu können haben alle Betriebsrats-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, um Kenntnisse zu erlagen, die für die Arbeit im Betriebsrat notwendig sind.

Schulungsanspruch Grundlagen-Seminare

Der Schulungsanspruch ist im Betriebsverfassungsgesetzt § 37 Abs. 6 und 7 geregelt.

Demnach haben alle Betriebsrats-Mitglieder Anspruch auf Grundlagen-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht, die unumgänglich für eine rechtssichere Durchführung Ihrer Arbeit sind. Ebenso zwingend erforderlich für die Arbeit des Betriebsrats sind Kenntnisse im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Der Arbeitgeber darf die Teilnahme an diesen Seminaren nicht behindern. Der Betriebsrat ist verpflichtet den Arbeitgeber über die Teilnahme an einem Seminar, durch einen Betriebsratsbeschluss, zu informieren.

Schulungsanspruch Spezialseminare

Über die Grundlagen-Seminare hinaus besteht jedem Betriebsrats-Mitglied ein Schulungsanspruch von 3 Wochen im Laufe der Amtszeit. Bei neu gewählten Gremiums-Mitgliedern sind es sogar 4 Wochen. Spezialseminare betreffen z.B. die Themen Mobbing und Diskriminierung, Kommunikation im Unternehmen oder die moderne Arbeitszeitgestaltung. Um Spezialseminare in Anspruch nehmen zu können benötigt es einen betrieblichen Anlass, den der Betriebsrat dem Arbeitgeber darlegen muss.

Schulungsanspruch Ersatzmitglieder

Auch Ersatzmitglieder müssen in der Lage sein, Mitglieder des Betriebsrats vertreten zu können und haben deshalb einen Anspruch auf Grundlagen-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht. Um Ersatzmitglieder effektiv fortzubilden, bieten wir Ihnen gesonderte Grundlagen-Seminare an.  

Terminierung und Kostenübernahme

Der Betriebsrat muss sich bei der Terminierung seiner Fortbildung an den betrieblichen Notwendigkeiten des Unternehmens orientieren und ist verspflichtet den Arbeitgeber über die Teilnahme an einer Schulung, durch einen Betriebsratsbeschluss, zu informieren.

Die Kosten für alle Weiterbildungsmaßnahmen des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber. Auch erfolgt die Teilnahme innerhalb der Arbeitszeit.

 

Einen Vordruck des Betriebsratsbeschluss zum Besuch eines Seminars, sowie einen Vordruck für die Kostenübernahme des Arbeitgebers haben wir Ihnen als Download hinterlegt.

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