Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element des deutschen Sozialsystems, das Arbeitnehmer*innen finanzielle Sicherheit bei Krankheit bietet. Um den hohen Krankenständen entgegenzuwirken, wurde zuletzt über mögliche Einschränkungen dieser Leistungen diskutiert.
Eine klare Absage für diesen Vorschlag
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich klar gegen solche Einschränkungen positioniert. Er betont, dass Arbeitnehmende nicht unter Generalverdacht gestellt werden sollten. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein bewährtes System, welches nicht angetastet wird. Stattdessen sollten die Arbeitsbedingungen verbessert und präventive Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.
Ursachen gestiegener Krankenstände
Dr. Eike Windscheid-Profeta, Sozialexperte der Hans-Böckler-Stiftung, betont, dass die Ursachen für die steigenden Krankenstände vor allem in den Arbeitsbedingungen zu suchen sind. Er spricht sich entschieden gegen riskante Scheinlösungen wie die Kürzung der Lohnfortzahlung aus und plädiert stattdessen für nachhaltige Ansätze. Dazu zählen insbesondere die Verbesserung des Arbeitsschutzes und die Förderung der betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen, die langfristig zu einer Reduzierung von Fehlzeiten beitragen können.
Die Hans-Böckler-Stiftung sieht die erhöhten Krankenstände im Jahr 2024 als Ergebnis mehrerer Faktoren. Neben den Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie, die vor allem Atemwegserkrankungen und andere gesundheitliche Belastungen verstärkt hat, spielen auch steigender Zeitdruck und zunehmende Arbeitsverdichtung eine zentrale Rolle. Diese strukturellen Belastungen erhöhen die gesundheitlichen Risiken der Beschäftigten und führen zu häufigeren und längeren Ausfällen. Zudem zeigt sich, dass die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Januar 2024 eine exaktere Erfassung der Krankheitsdaten ermöglicht hat, wodurch die tatsächliche Dimension der Fehlzeiten klarer sichtbar wird.
Quelle: Meldungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Hans-Böckler-Stiftung vom 9.1.2025