Navigation überspringen

betriebsraete-fortbildung.de  Pfeil nach rechts Aktuelles Pfeil nach rechts Diskussion um die Lohnfortzahlung

Diskussion um die Lohnfortzahlung

Nachdem Allianz-Chef Oliver Bäte die Einführung eines Karenztags vorgeschlagen hatte, um angeblichem Blaumachen entgegenzuwirken, sind die Diskussionen darüber inzwischen beendet.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element des deutschen Sozialsystems, das Arbeitnehmer*innen finanzielle Sicherheit bei Krankheit bietet. Um den hohen Krankenständen entgegenzuwirken, wurde zuletzt über mögliche Einschränkungen dieser Leistungen diskutiert.

Eine klare Absage für diesen Vorschlag

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich klar gegen solche Einschränkungen positioniert. Er betont, dass Arbeitnehmende nicht unter Generalverdacht gestellt werden sollten. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein bewährtes System, welches nicht angetastet wird. Stattdessen sollten die Arbeitsbedingungen verbessert und präventive Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.

Ursachen gestiegener Krankenstände

Dr. Eike Windscheid-Profeta, Sozialexperte der Hans-Böckler-Stiftung, betont, dass die Ursachen für die steigenden Krankenstände vor allem in den Arbeitsbedingungen zu suchen sind. Er spricht sich entschieden gegen riskante Scheinlösungen wie die Kürzung der Lohnfortzahlung aus und plädiert stattdessen für nachhaltige Ansätze. Dazu zählen insbesondere die Verbesserung des Arbeitsschutzes und die Förderung der betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen, die langfristig zu einer Reduzierung von Fehlzeiten beitragen können.

Die Hans-Böckler-Stiftung sieht die erhöhten Krankenstände im Jahr 2024 als Ergebnis mehrerer Faktoren. Neben den Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie, die vor allem Atemwegserkrankungen und andere gesundheitliche Belastungen verstärkt hat, spielen auch steigender Zeitdruck und zunehmende Arbeitsverdichtung eine zentrale Rolle. Diese strukturellen Belastungen erhöhen die gesundheitlichen Risiken der Beschäftigten und führen zu häufigeren und längeren Ausfällen. Zudem zeigt sich, dass die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Januar 2024 eine exaktere Erfassung der Krankheitsdaten ermöglicht hat, wodurch die tatsächliche Dimension der Fehlzeiten klarer sichtbar wird.

 

Quelle: Meldungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Hans-Böckler-Stiftung vom 9.1.2025

DIESE BEITRÄGE KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN

Zeiterfassung – Betriebsrat hat Initiativrecht

Abweichend von einem früheren Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld beschlossen

Mit Beschluss vom 09. Februar 2022 wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 28 Monate verlängert.

Digitale Betriebsversammlungen weiterhin möglich

Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle sind weiterhin digital möglich.

Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung

Künftig muss die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer*innen erfasst werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Ein erfreulicher Schritt in Richtung Digitalisierung. Bei der Umsetzung gilt es einiges zu beachten.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Das Gesetz hat das Ziel Menschen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, besser zu schützen.

Wenn Long COVID die Arbeitsfähigkeit beeinflusst

Informationssammlung zu Long COVID und Unterstützungsmöglichkeiten

Dieses Jahr wird gewählt: JAV-Wahlen 2024

Kurze Auffrischung der wichtigsten Informationen rund um die Wahl und Tipps zur Gewinnung von Kandidaten

Ihr Schulungsanspruch

Um ihr Amt ordentlich ausführen zu können haben alle Betriebsrats-Mitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, um Kenntnisse zu erlagen, die für die Arbeit im Betriebsrat notwendig sind.

bbw gGmbH wiederholt Digitaler Hidden Champion

Zum 2. Mal hat das F.A.Z.-Institut das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH als Weiter­bil­dungs­anbieter im Bereich Digitalisierung ausgezeichnet.

Weitere Beiträge finden Sie unter Aktuelles