Die 2-jährige Amtszeit des aktuellen JAV-Gremiums befindet sich in den letzten Zügen. Denn im Zeitraum 01. Oktober bis 30. November 2024 wird neu gewählt.
Wer eine kurze Auffrischung rund um die Wahlvorbereitungen und die Abwicklung der Wahl benötigt, bucht in den nächsten Monaten ein vorbereitendes Seminar.
Und dann geht es auch schon los:
- Wer kandidiert in diesem Jahr?
- Wie motiviere ich neue potenzielle Kandidaten sich zur Wahl aufstellen zu lassen?
- Wer ist wahlberechtigt?
- Wie wird die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt?
Grundlegende Informationen rund um die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Wer kann zur Wahl aufgestellt werden?
Gemäß § 61 BetrVG können alle Angestellten des Unternehmens gewählt werden, die jünger als 25 Jahre alt sind oder sich in einer Berufsausbildung befinden. Personen, die bereits Mitglieder des Betriebsrats sind, können nicht als Vertreter für Jugendliche und Auszubildende gewählt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Nach § 60 BetrVG haben alle Angestellten unter 18 Jahren im Unternehmen das Recht zu wählen. Ebenso wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer Ausbildung sind.
Die wichtige Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Viele junge Angestellte fühlen sich unsicher oder zögern, für ihre Anliegen einzutreten. Sie sind neu in der Berufswelt, betriebliche Abläufe noch nicht geläufig. Hier vertritt die JAV die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb. Sie schützt ihre Rechte und setzt sich stellvertretend für deren Anliegen ein.
Das bringen JAV-Kandidaten mit
- Sie sind unter 25 Jahre alt oder befinden sich in einer Ausbildung
- Sie sind engagiert und setzen sich gerne für ihre Mitmenschen ein
- Sie scheuen nicht die enge Zusammenarbeit mit Betriebsrat und dem Arbeitgeber
- Sie sind kommunikativ und möchten sich verstärkt in die Unternehmensstrukturen, zum Wohle der jungen Beschäftigten, einbringen
Argumente für die Kandidatur in der JAV
- Persönliche und fachliche Weiterentwicklung während der 2-jährigen Amtszeit
- Schulungsanspruch, im Rahmen der JAV-Tätigkeit
- Kündigungsschutz während der Amtszeit und noch ein Jahr über die Amtszeit hinaus
- Übernahmeanspruch nach der Ausbildung
Wissenswertes zur JAV-Wahl 2024
Gewählt wird im Zeitraum 01. Oktober bis 30. November 2024
Mitgliederzahl
Die zu wählende Mitgliederanzahl der JAV richtet sich nach der Anzahl an wahlberechtigten Mitarbeitenden im Unternehmen und ist in § 62, Abs 1 BetrVG geregelt.
Der Wahlvorstand
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift bzgl. der Größe des Wahlvorstands. Allerdings muss die Mitglieder-Anzahl einer ungeraden Zahl entsprechen (z.B. drei). Ein Mitglied muss der Wählbarkeit des Betriebsrates entsprechen, also volljährig sein und mindestens seit 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein. Der Wahlvorstand und dessen Vorsitz werden vom Betriebsrat bestellt.
Wahlverfahren
Der Wahlvorstand muss prüfen und festlegen, ob nach vereinfachtem Wahlverfahren oder normalem Wahlverfahren gewählt wird.
- Bei 5 – 100 wahlberechtigten Mitarbeitenden greift das vereinfachte Wahlverfahren
- Bei 101 – 200 wahlberechtigten Mitarbeitenden entscheidet der Wahlvorstand welches Wahlverfahren angewandt wird
- Bei mehr als 200 wahlberechtigten Mitarbeitenden greift das normale Wahlverfahren
Wahlvorschläge und Wählerliste
Jede wahlberechtigte Person kann Vorschläge für die Wahl einreichen, wobei die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind. Die Aufnahme eines Vorschlags auf die Wahlliste hängt davon ab, wie viele Unterstützer*innen der Vorschlag unter den wahlberechtigten Personen findet. Zum Beispiel muss bei einer Anzahl von 21 bis 100 wahlberechtigten Personen der Vorschlag von mindestens zwei wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein.
Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, haben wir im Juli und September ein Seminar zur Vorbereitung auf die Wahl im Programm. Unser Referent führt Sie durch die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und gibt hilfreiche Tipps zur Wahlvorbereitung und der JAV-Wahl.