Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten. Lange hat es gedauert bis der deutsche Gesetzgeber die entsprechende EU-Richtline umgesetzt hat. Im Februar verklagte die EU-Kommission Deutschland deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof.
Unsere Fachanwält*innen für Arbeitsrecht beantworten die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz
Was sieht das Hinweisgeberschutzgesetz oder auch Whistleblower-Gesetz vor?
Betroffen vom Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter*innen und Behörden. Laut Gesetz müssen die Unternehmen nun Anlaufstellen schaffen, bei denen Hinweisgeber*innen auf Fehlverhalten hinweisen können. Diese Anlaufstellen haben die Pflicht Meldungen vertraulich entgegenzunehmen und zu bearbeiten und damit zu gewährleisten, dass Hinweisgeber*innen vor Entlassungen und Mobbing geschützt werden.
Unternehmen und Behörden, die gegen das Gesetz verstoßen, droht ein hohes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Zusätzlich zu den unternehmensinternen Anlaufstellen schafft das Bundesamt für Justiz eine weitere externe Meldestelle. Hinweisgeber*innen können entscheiden, ob sie Verstöße intern oder extern melden.
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand zur Errichtung einer Meldestelle?
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen sich bis zu vier Unternehmen eine Meldestelle teilen. Die einmalige Ersteinrichtung aller noch fehlenden Meldestellen, wird die deutsche Wirtschaft rund 190 Millionen Euro kosten. Für mittelständische Unternehmen rechnet die Bundesregierung mit Einrichtungskosten von etwa 12.500 Euro pro Meldestelle, für große Unternehmen bis zu doppelt so viel. Nach Schätzungen sollen sich die jährlichen Kosten für Personal- und Sachaufwände auf ca. 5.800 Euro pro Meldestelle belaufen.
Warum hat die Umsetzung der Richtlinie so lange gedauert?
Nachdem einige Bundesländer die Befürchtung hatten, kleine und mittlere Unternehmen könnten durch das neue Gesetz einer zu großen finanziellen Belastung ausgesetzt werden, stoppte der Bundesrat den ersten Entwurf des Gesetzes.
Ein Kompromiss sieht nun vor, dass die geplanten internen Meldestellen, nicht dazu verpflichtet sind auch anonyme Meldungen zu ermöglichen. Die Obergrenze der Bußgelder wurde von 100.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert.
Was bedeutet das Gesetz für Arbeitnehmer?
„Das Hinweisgeberschutzgesetz könne zu einer Kultur in Unternehmen beitragen, in der Whistleblower nicht mehr als Querulanten gelten“, sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Das sei gut so: „Wer den Mut hat, Missstände zu melden, sollte nicht Repressalien und Nachteile befürchten müssen, sondern verdient Dank und Anerkennung.“
Was bedeutet das Gesetz für Arbeitgeber?
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die ein neues Meldeverfahren einführen müssen, entstehen hohe Kosten, wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mitteilte. Allerdings könne kein Unternehmer etwas dagegen haben, Fehlentwicklungen im eigenen Betrieb frühzeitig aufzudecken und zu korrigieren. Dass beim Kompromiss auf die verpflichtende Anonymität der Meldeverfahren verzichtet wurde, halte den bürokratischen Aufwand gering und entlaste kleine Unternehmen, so die BDA.
Das Hinweisgeberschutzgesetz und was es für die Einführung in den Unternehmen bedeutet, wird aktuell in allen unseren Seminaren zum Thema Arbeitsrecht besprochen.
Eine Übersicht aller Seminare finden sie im Bereich Arbeitsrecht.